Gemeinde

Der Ort Ohorn mit ca. 2.400 Einwohnern und einer Fläche von 12 qkm liegt im Landschaftsschutzgebiet eingebettet in die Ausläufer der Westlausitzer Bergkette.
Das Zentrum bildet das Mitteldorf mit Bürgerhaus, Grundschule, Kinderhaus, Turnhalle, Kirchlehn und Dienstleistungseinrichtungen. Im Osten schließt sich das Oberdorf an. Vom Tanneberg mit seiner Wanderschutzhütte und Grillplatz kann man die Aussicht auf das Lausizter Bergland, die Sächsische Schweiz bis ins Osterzgebirge und nach Tschechien genießen.

Lage

Gemeinde Ohorn in Sachsen

Unser sächsisches Ohorn befindet sich etwa zwei Kilometer südöstlich von Pulsnitz und 30 Kilometer zur Landeshauptstadt Dresden. Zu erreichen ist Ohorn über die A4 (Anschlussstelle Ohorn), da diese direkt durch unsere Gemeinde verläuft. Der höchste Punkt ist der Schleißberg, auch Försterberg genannt, mit 423 m Höhe. Im Süden liegt der Ortsteil Röder mit dem benachbarten Naturbad „Buschmühle“  und in Richtung Westen liegt die Fuchsbelle. Im Norden, am Fuße des Schwedensteins, befindet sich der Ortsteil Gickelsberg. Die erste urkundliche Erwähnung Ohorns ist auf das Jahr 1349 zurückzuführen.

Aktuelles

Mit dem Just Transition Fund werden Umstrukturierungen in den Kohleregionen mit EU-Geldern vorbereitet und begleitet. Allein für die Oberlausitz stehen 375 Mio. Euro bereit. Just Transition bedeutet wörtlich übersetzt "gerechter Übergang" und es geht darum, den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft sozial und wirtschaftlich ausgewogen zu gewährleisten.

Für die Westlausitz wurde ein Imageclip erstellt, in dem unter https://youtu.be/MWZztqeTdBM

unsere wunderschöne Region  präsentiert wird. Schauen Sie doch mal rein!

 

Donnerstag von 14 - 18 Uhr im Rathaus Ohorn

 

Erneuerung der Kegelbahnanlage einschl. Innenbaumaßnahmen in 01896 Ohorn  über die LEADER-Förderung

Ohorn hat eine lange Tradition im Kegelsport und diese soll erhalten bleiben. Die Erneuerung der Kegelbahnanlage inkl. Technik und Innenbaumaßnahmen ermöglichen den weiteren Wettkampfbetrieb und der Kegelsport wird noch attraktiver.

 

Die Gemeindeverwaltung Ohorn gibt hiermit bekannt, dass sich für die schriftliche Mahnung nach § 13 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) wegen rückständiger Forderungen unter Berufung auf die gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und das 10. Sächsische Kostenverzeichnis (SächsKV), welches zum 21.10.2021 in Kraft getreten ist, die Mahngebühr von derzeit 5,00 EUR auf 8,00 EUR erhöht. In der Mahnung ist für die Zahlung der offenen Forderungen eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.